Erweiterung der Aufgaben des Bundesamtes für Sicherheit im Gesundheitswesen bei Apotheken‑Kontrollen
abgestimmt am
08.07.2011
Zusammenfassung
Das Gesetz stärkt das Bundesamt für Sicherheit im Gesundheitswesen, indem es ihm erlaubt, Fachpersonal als Sachverständige für Apotheken‑Kontrollen bei Neuverblisterungen bereitzustellen, ein Dienstabzeichen einzuführen und Gebühren für diese Leistungen zu erheben.
einfache MehrheitXXIV08.07.2011
Gesetz
Gesundheit
Schwerpunkte
Das Bundesamt kann Bedienstete der Agentur als Sachverständige für Apotheken‑Kontrollen bei Neuverblisterungen bereitstellen.
Kontrollorgane erhalten eine Ausweisurkunde und ein Dienstabzeichen, das im Internet veröffentlicht wird.
Das Bundesamt muss eine Geschäftsordnung erlassen; ein Mitglied aus dem Gesundheitsministerium führt den Vorsitz.
Für die Sachverständigentätigkeit dürfen Gebühren nach einem von dem Amt festgelegten Tarif erhoben werden.
Diese Rohdaten werden von dem Open-Data Angebot des Österreichischen Parlaments bereitgestellt und sind nach CC-BY 4.0 lizenziert. Der zugehörige Eintrag auf der Parlamentsseite ist bei der Somes-Detailseite im Titel verlinkt.