Änderung der Anhänge I/II zum Übereinkommen über Edelmetallgegenstände
abgestimmt am
08.07.2011
Zusammenfassung
Der Ständige Ausschuss hat die Anhänge I und II des Übereinkommens über Edelmetallgegenstände geändert: neue Definitionen, strengere Vorgaben für Basis‑Metalle und klare Kennzeichnungsregeln. Die Änderungen treten sechs Monate nach Notifizierung in Kraft und verursachen keine zusätzlichen Kosten.
einfache MehrheitXXIV08.07.2011
Andere
Handel
Industrie
internationales Abkommen
Unternehmen und Wettbewerb
Schwerpunkte
Die neuen Anhänge definieren klar, welche Metalle als Edelmetalle gelten und führen den Begriff „Multimetallgegenstand“ ein.
Es wird festgelegt, dass Basis‑Metalle und nicht‑metallische Teile nur verwendet werden dürfen, wenn sie deutlich vom Edelmetall zu unterscheiden sind und nicht zur Verstärkung dienen.
Die zulässigen Feingehalte für Platin, Gold, Palladium und Silber werden aufgelistet; weitere Feingehalte können bei Bedarf vom Ständigen Ausschuss anerkannt werden.
Das Prüfverfahren umfasst die Bewertung der Homogenität eines Loses und die Bestimmung des Feingehalts; dafür dürfen die zuständigen Prüfstellen alle von ihnen genehmigten Analysemethoden einsetzen.
Diese Rohdaten werden von dem Open-Data Angebot des Österreichischen Parlaments bereitgestellt und sind nach CC-BY 4.0 lizenziert. Der zugehörige Eintrag auf der Parlamentsseite ist bei der Somes-Detailseite im Titel verlinkt.