Gesellschaftsrechts‑Änderungsgesetz 2011 – Modernisierung von Aktien, Transparenz und Unternehmensumstrukturierung
abgestimmt am
07.07.2011
Zusammenfassung
Das Gesetz modernisiert das Aktienrecht: Es unterscheidet Namens‑ und Inhaberaktien, stärkt die Transparenz durch Online‑Veröffentlichungen und vereinfacht Fusionen und Spaltungen via elektronischer Meldungen.
einfache MehrheitXXIV07.07.2011
Gesetz
Bürgerliches Recht
Schwerpunkte
Einführung von Namens‑ und Inhaberaktien mit klaren Regeln für deren Ausgabe, Umwandlung und Nachweis des Eigentums über Depotbestätigungen.
Erweiterte Transparenzpflichten: Unternehmen müssen wichtige Unterlagen auf ihrer im Firmenbuch eingetragenen Internetseite bereitstellen, sodass Aktionäre sie vor der Hauptversammlung einsehen können.
Verschmelzungs‑ und Spaltungspläne können elektronisch in der Ediktsdatei veröffentlicht werden; bei einstimmiger Zustimmung aller Gesellschafter entfallen einige Prüfungen.
Kraftloserklärung von nicht mehr zulässigen Aktien bzw. Inhaber‑/Zwischenscheinen und Ausgabe neuer Aktien als Ersatz.
Diese Rohdaten werden von dem Open-Data Angebot des Österreichischen Parlaments bereitgestellt und sind nach CC-BY 4.0 lizenziert. Der zugehörige Eintrag auf der Parlamentsseite ist bei der Somes-Detailseite im Titel verlinkt.