Klimaschutzgesetz – Koordinierte Maßnahmen & Höchstmengen für Treibhausgase
abgestimmt am
19.10.2011
Zusammenfassung
Das Klimaschutzgesetz legt fest, dass Österreich seine internationalen Klimaverpflichtungen durch sektorale Höchstmengen und koordinierte Maßnahmen von Bund und Ländern erfüllen soll.
einfache MehrheitXXIV19.10.2011
Gesetz
Umwelt
Schwerpunkte
Das Gesetz definiert das Ziel, koordinierte Klimaschutzmaßnahmen zu ermöglichen, die nachweislich Treibhausgasemissionen reduzieren.
Die Höchstmengen werden in einer Anlage festgelegt und können nach Sektoren (z. B. Energie, Verkehr, Industrie) aufgeteilt werden.
Verhandlungen zur Erarbeitung von Maßnahmen müssen spätestens einen Monat nach Vorlage eines Ministervorschlags beginnen und spätestens neun Monate vor Beginn des jeweiligen Verpflichtungszeitraums abgeschlossen sein.
Das Nationale Klimaschutzkomitee wird eingerichtet, besteht aus Vertretern aller Bundesministerien, Wirtschaftskammer, Gewerkschaften und der Länder und entscheidet mit einer Dreiviertel‑Mehrheit.
Diese Rohdaten werden von dem Open-Data Angebot des Österreichischen Parlaments bereitgestellt und sind nach CC-BY 4.0 lizenziert. Der zugehörige Eintrag auf der Parlamentsseite ist bei der Somes-Detailseite im Titel verlinkt.