Umstellung der Punzierungskontrolle auf das Zollamt Wien
abgestimmt am
21.09.2011
Zusammenfassung
Das Gesetz verlegt die Aufsicht über die Punzierung von Edelmetallgegenständen vom Bundesministerium für Finanzen auf das Zollamt Wien, schafft dort ein Kompetenzzentrum und schafft den Punzierungs‑Beirat ab.
einfache MehrheitXXIV21.09.2011
Gesetz
Handel
Industrie
Unternehmen und Wettbewerb
Schwerpunkte
Die Aufsicht über die Einhaltung des Punzierungsgesetzes wird von der Finanzverwaltung auf das Zollamt Wien übertragen; das Zollamt ist nun erste Instanz, der Unabhängige Verwaltungssenat Wien zweite Instanz.
Ein Kompetenzzentrum Punzierungskontrolle wird beim Zollamt Wien eingerichtet, in dem alle Punzierungskontrollorgane und das Edelmetallkontrolllabor zusammengefasst werden.
Laufende Verfahren und das Register, die bislang beim Bundesministerium für Finanzen geführt wurden, werden zum Inkrafttreten an das Zollamt Wien übergeben.
Mitarbeitende, die bisher beim Bundesministerium für Finanzen beschäftigt waren, werden zum Zollamt Wien versetzt, behalten jedoch ihre Dienst‑ und Besoldungsstellung bei.
Diese Rohdaten werden von dem Open-Data Angebot des Österreichischen Parlaments bereitgestellt und sind nach CC-BY 4.0 lizenziert. Der zugehörige Eintrag auf der Parlamentsseite ist bei der Somes-Detailseite im Titel verlinkt.