Änderung des Informationsaustauschs im Doppelbesteuerungsabkommen Österreich‑Frankreich (2011)
abgestimmt am
21.09.2011
Zusammenfassung
Das 2011 unterzeichnete Protokoll und Zusatzprotokoll ändern Artikel 26 des Doppelbesteuerungsabkommens zwischen Österreich und Frankreich, um den OECD‑Standard für steuerliche Transparenz zu erfüllen. Es regelt den vertraulichen Austausch von Steuerinformationen und schließt missbräuchliche Anfragen aus.
einfache MehrheitXXIV21.09.2011
Andere
Steuerwesen
internationales Abkommen
Schwerpunkte
Der Informationsaustausch zwischen Österreich und Frankreich wird erweitert, um steuerrelevante Daten auszutauschen.
Ausgetauschte Informationen dürfen nur für Steuererhebung, -festsetzung, -vollstreckung oder Strafverfolgung verwendet werden.
Die Daten bleiben vertraulich und dürfen nur an befugte Behörden oder Gerichte weitergegeben werden.
Ein Antrag auf Auskunft darf erst gestellt werden, wenn die üblichen nationalen Informationsquellen bereits erschöpft sind.
Diese Rohdaten werden von dem Open-Data Angebot des Österreichischen Parlaments bereitgestellt und sind nach CC-BY 4.0 lizenziert. Der zugehörige Eintrag auf der Parlamentsseite ist bei der Somes-Detailseite im Titel verlinkt.