Das bilaterale Investitionsschutzabkommen zwischen Österreich und Tadschikistan garantiert gegenseitige Förderung von Direktinvestitionen, faire Behandlung, Schutz vor willkürlicher Enteignung und freien Geldtransfer, während es Umwelt‑ und Arbeitsstandards wahrt und Streitigkeiten über internationale Schiedsgerichte löst.
einfache MehrheitXXIV21.09.2011
Andere
Wirtschaft
internationales Abkommen
Schwerpunkte
Beide Vertragsparteien fördern und erlauben Investitionen von Investoren der jeweils anderen Partei gemäß ihren nationalen Gesetzen.
Investitionen erhalten faire, gleichberechtigte Behandlung, vollen Schutz und Sicherheit; die Behandlung darf nicht schlechter sein als die für inländische Investoren oder Drittstaatsinvestoren.
Enteignungen sind nur zulässig, wenn sie dem öffentlichen Interesse dienen, diskriminierungsfrei, nach ordnungsgemäßem Verfahren und gegen sofortige, faire Marktwert‑Entschädigung erfolgen.
Alle Zahlungen, die mit einer Investition zusammenhängen (Kapital, Erträge, Entschädigungen etc.), dürfen ohne Verzögerung in frei konvertierbarer Währung transferiert werden.
Diese Rohdaten werden von dem Open-Data Angebot des Österreichischen Parlaments bereitgestellt und sind nach CC-BY 4.0 lizenziert. Der zugehörige Eintrag auf der Parlamentsseite ist bei der Somes-Detailseite im Titel verlinkt.