Österreich‑Armenien Abkommen über Zusammenarbeit im Zollwesen
abgestimmt am
19.10.2011
Zusammenfassung
Das Abkommen regelt die gegenseitige Amtshilfe der Zollverwaltungen von Österreich und Armenien. Ziel ist die korrekte Anwendung der Zollvorschriften, die Bekämpfung von Zollverstößen und ein genauerer Zoll‑ und Steuereinzug durch Informationsaustausch und spezielle Maßnahmen wie kontrollierte Lieferungen.
einfache MehrheitXXIV19.10.2011
Andere
Zolltarifpolitik
internationales Abkommen
Schwerpunkte
Beiderseitige Amtshilfe zur korrekten Anwendung der Zollvorschriften und zur genauen Erhebung von Zöllen, Steuern und Gebühren.
Austausch von Informationen über mögliche Zollverstöße, neue Verstoßmethoden, betroffene Waren, Transportmittel und Geldflüsse.
Verfahren für Anfragen: schriftlich, ggf. mündlich bei Dringlichkeit, mit Angabe von Behörde, Maßnahme, Gegenstand, Rechtsgrundlage und betroffenen Personen.
Erlaubnis zur Nutzung kontrollierter Lieferungen, um Verdächtige im Rahmen von Ermittlungen zu identifizieren.
Diese Rohdaten werden von dem Open-Data Angebot des Österreichischen Parlaments bereitgestellt und sind nach CC-BY 4.0 lizenziert. Der zugehörige Eintrag auf der Parlamentsseite ist bei der Somes-Detailseite im Titel verlinkt.