Einführung eines neuen Besoldungsschemas für Prokuraturanwälte
abgestimmt am
19.10.2011
Zusammenfassung
Der Gesetzentwurf führt ein neues, tabellarisches Besoldungssystem für Prokuraturanwälte ein, legt Aufstiegszeiten fest und regelt die Überleitung in das neue System ab 1. Jänner 2012.
einfache MehrheitXXIV19.10.2011
Gesetz
Verwaltungsorganisation
Schwerpunkte
Ein neues Gehaltssystem für Prokuraturanwälte wird eingeführt, das acht Gehaltsstufen von 3 893,90 € bis 7 586,90 € vorsieht.
Der Zeitraum für den Aufstieg von Stufe 1 zu Stufe 2 beträgt elf Jahre, alle weiteren Aufstiege benötigen vier Jahre.
Leitende Prokuraturanwälte erhalten zusätzlich 250 € monatlich als ruhegenussfähige Dienstzulage; alle Prokuraturanwälte bekommen eine Aufwandsentschädigung von 45,10 €.
Mit dem Grundgehalt sind sämtliche Mehrleistungen abgegolten; weitere Zulagen werden nicht gewährt.
Diese Rohdaten werden von dem Open-Data Angebot des Österreichischen Parlaments bereitgestellt und sind nach CC-BY 4.0 lizenziert. Der zugehörige Eintrag auf der Parlamentsseite ist bei der Somes-Detailseite im Titel verlinkt.