Verlängerung des Versorgungssicherungsgesetzes 1992 bis Ende 2016
abgestimmt am
07.12.2011
Zusammenfassung
Der Gesetzentwurf verlängert das Versorgungssicherungsgesetz 1992 um fünf Jahre – von 1. Jänner 2012 bis zum 31. Dezember 2016 – und bewahrt damit die Möglichkeit des Bundes, in Krisenlagen schnell zu reagieren.
2/3 MehrheitXXIV07.12.2011
Gesetz
Handel
Industrie
Verfassung
Unternehmen und Wettbewerb
Schwerpunkte
Das Gesetz wird um fünf Jahre verlängert – Gültig vom 1. Jänner 2012 bis zum 31. Dezember 2016.
Durch die Verfassungsbestimmung in Artikel I bleibt das Versorgungssicherungsgesetz eine Bundessache, sodass die Bundesregierung im Krisenfall verbindliche Maßnahmen ergreifen kann.
Nach Ablauf des 31. Dezembers 2016 erlischt das Gesetz, sofern es nicht erneut verlängert wird.
Finanziell entstehen derzeit keine direkten Kosten; mögliche Ausgaben entstehen nur bei aktivierten Lenkungsmaßnahmen im Krisenfall.
Diese Rohdaten werden von dem Open-Data Angebot des Österreichischen Parlaments bereitgestellt und sind nach CC-BY 4.0 lizenziert. Der zugehörige Eintrag auf der Parlamentsseite ist bei der Somes-Detailseite im Titel verlinkt.