Zusammenfassung
Das Gesetz verbietet die Exploration und dauerhafte geologische Speicherung von Kohlendioxid, erlaubt jedoch kleinere Forschungsprojekte. Es führt Berichtspflichten, Strafbestimmungen und regelt Zuständigkeiten.einfache Mehrheit XXIV 07.12.2011
Gesetz
Abfall
Umwelt
Abfallwirtschaft
Europäische Union
Schwerpunkte
- Das Gesetz verbietet im gesamten Bundesgebiet sowohl die Exploration als auch die dauerhafte geologische Speicherung von Kohlendioxid.
- Ausnahmen gelten für Forschungs‑ und Entwicklungsprojekte, wenn das geplante Gesamtspeichervolumen unter 100 000 t liegt.
- Für geologische Strukturen, die Kohlenwasserstoffe enthalten, ist die Zustimmung des Bundes erforderlich.
- Die Bundesregierung muss bis zum 31. Dezember 2018 und danach alle fünf Jahre einen Evaluationsbericht über das Verbot vorlegen.
Abstimmung
SPÖ (57)
ÖVP (51)
FPÖ (37)
GRÜNE (20)
BZÖ (16)
Abstimmung
SPÖ
(57)
ÖVP
(51)
FPÖ
(37)
GRÜNE
(20)
BZÖ
(16)
Referenziert in
Anhebung des Förderzinses für flüssige und gasförmige Kohlenwasserstoffe (794/UEA)
einfache Mehrheit XXIV 07.12.2011
Entschließung
Verbot der geologischen Speicherung von Kohlenstoffdioxid und das Umweltverträglichkeitsprüfungsgesetz 2000, das Bundes-Umwelthaftungsgesetz, die Gewerbeordnung 1994 sowie das Mineralrohstoffgesetz (AA-235)
einfache Mehrheit XXIV 07.12.2011
Abänderung
Verbot der geologischen Speicherung von Kohlenstoffdioxid und das Umweltverträglichkeitsprüfungsgesetz 2000, das Bundes-Umwelthaftungsgesetz, die Gewerbeordnung 1994 sowie das Mineralrohstoffgesetz (AA-236)
einfache Mehrheit XXIV 07.12.2011
Abänderung
Verbot der geologischen Speicherung von Kohlenstoffdioxid und das Umweltverträglichkeitsprüfungsgesetz 2000, das Bundes-Umwelthaftungsgesetz, die Gewerbeordnung 1994 sowie das Mineralrohstoffgesetz (AA-237)
einfache Mehrheit XXIV 07.12.2011
Abänderung
Reden
8 Reden insgesamt
Pro
Contra
Venier Mathias
FPÖ
Hörl Franz
ÖVP
Dokumente (PDFs)
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