Erhöhung des EFSF‑Haftungsrahmens im Zahlungsbilanzstabilisierungsgesetz
namentlich
abgestimmt am
30.09.2011
Zusammenfassung
Der Gesetzentwurf erhöht den Haftungsrahmen des Finanzministers für Garantien der EFSF auf 21 Mrd. 639 Mio. 190 Tsd. € und erlaubt abweichende Regelungen von § 66 BHG.
einfache MehrheitXXIV30.09.2011
Gesetz
Europäische Union
Währungsbeziehungen
namentliche Abstimmung
Öffentliche Finanzen und Haushaltspolitik
Schwerpunkte
Der Finanzminister darf im Namen Österreichs Garantien für EFSF‑Finanzierungen bis zu einem Höchstbetrag von 21 Mrd. 639 Mio. 190 Tsd. € übernehmen.
Abweichungen von § 66 des Bundeshaushaltsgesetzes sind in den Garantie‑Vereinbarungen zulässig.
Das neue Garantievolumen von 21 Mrd. € entspricht dem auf Österreich entfallenden Anteil am Gesamtgarantievolumen von ca. 780 Mrd. €.
Ziel der Änderung ist die Wiederherstellung der Darlehensvergabekapazität der EFSF, um die Stabilität des Euro‑Währungsgebiets zu sichern.
Diese Rohdaten werden von dem Open-Data Angebot des Österreichischen Parlaments bereitgestellt und sind nach CC-BY 4.0 lizenziert. Der zugehörige Eintrag auf der Parlamentsseite ist bei der Somes-Detailseite im Titel verlinkt.