Zusammenfassung
Das Gesetz erweitert das Strafgesetzbuch um neue Umweltstraftatbestände, darunter der Umgang mit ozon‑abbauenden Stoffen, die Verbringung von Abfällen und die Schädigung geschützter Arten und Lebensräume. Gleichzeitig wird die Strafprozessordnung angepasst, sodass diese Delikte vor den Landesgerichten verhandelt werden.einfache Mehrheit XXIV 19.10.2011
Gesetz
Umwelt
Strafrecht
Europäische Union
Schwerpunkte
- Der § 177b wird erweitert: Besitz, Beseitigung und Verwendung von Kern‑ bzw. radioaktiven Stoffen werden jetzt strafbar.
- Neue Straftatbestände für den vorsätzlichen und grobfahrlässigen Umgang mit ozon‑abbauenden Stoffen werden eingeführt.
- Der § 181b wird erweitert: Sammlung, Beförderung, Verwertung und Beseitigung von Abfällen sowie die illegale Verbringung großer Mengen werden strafbar.
- Vorsätzliche und grobfahrlässige Schädigung von geschützten Tier‑ und Pflanzenarten wird mit bis zu zwei Jahren Freiheitsstrafe geahndet.
Reden
13 Reden insgesamt
Pro
Contra
Dokumente (PDFs)
Diese Rohdaten werden von dem Open-Data Angebot des Österreichischen Parlaments bereitgestellt und sind nach CC-BY 4.0 lizenziert. Der zugehörige Eintrag auf der Parlamentsseite ist bei der Somes-Detailseite im Titel verlinkt.