Einführung eines nationalen Treibhausgas‑Emissionshandelssystems (EZG‑2011)
abgestimmt am
19.10.2011
Zusammenfassung
Das Gesetz führt ein nationales Emissionshandelssystem ein, das Anlagen und Luftverkehr in den Geltungsbereich aufnimmt, Zertifikate zuteilt, Überwachungspflichten festlegt und Sanktionen bei Verstößen vorsieht.
einfache MehrheitXXIV19.10.2011
Gesetz
Umwelt
Schwerpunkte
Ziel des Gesetzes ist die Einrichtung eines kosteneffizienten Emissionshandelssystems zur Reduktion von Treibhausgasen.
Geltungsbereich: Anlagen mit Tätigkeiten aus Anhang 1, 3 oder einer Verordnung sowie Luftverkehrstätigkeiten aus Anhang 2.
Anlagen dürfen nur betrieben werden, wenn eine Genehmigung nach § 4 vorliegt und ein Überwachungskonzept nach § 7 sowie Meldungen nach § 9 eingereicht werden.
Der Bundesminister erstellt einen nationalen Zuteilungsplan, der die Gesamtmenge der Zertifikate und eine Reserve von mindestens 1 % vorsieht.
Diese Rohdaten werden von dem Open-Data Angebot des Österreichischen Parlaments bereitgestellt und sind nach CC-BY 4.0 lizenziert. Der zugehörige Eintrag auf der Parlamentsseite ist bei der Somes-Detailseite im Titel verlinkt.