Übereinkommen zur Errichtung des funktionalen Luftraumblocks „Zentraleuropa“ (FAB CE)
abgestimmt am
15.11.2011
Zusammenfassung
Das Übereinkommen von 2011 schafft den funktionalen Luftraumblock „Zentraleuropa“ (FAB CE) und regelt dessen Governance, Finanzierungsprinzipien sowie die Wahrung staatlicher Hoheitsrechte.
einfache MehrheitXXIV15.11.2011
Andere
Luftverkehr
internationales Abkommen
Schwerpunkte
Der Vertrag etabliert den funktionalen Luftraumblock „Zentraleuropa“ (FAB CE), der die Zusammenarbeit der Vertragsstaaten im Luftverkehrsmanagement stärkt.
Es werden drei zentrale Gremien geschaffen: der FAB CE‑Rat, das JC‑MACC und das NSA‑CC; diese besitzen keine eigene Rechtspersönlichkeit.
Die volle Hoheitsgewalt jedes Staates über seinen Luftraum bleibt erhalten; Sicherheits‑ und Verteidigungsinteressen können nach nationalem Recht geschützt werden.
Jeder Vertragsstaat trägt die eigenen Kosten für Umsetzung, Betrieb und Weiterentwicklung des FAB CE; die Finanzierung erfolgt über Flugsicherungsgebühren.
Diese Rohdaten werden von dem Open-Data Angebot des Österreichischen Parlaments bereitgestellt und sind nach CC-BY 4.0 lizenziert. Der zugehörige Eintrag auf der Parlamentsseite ist bei der Somes-Detailseite im Titel verlinkt.