Änderung des Doppelbesteuerungsabkommens Österreich‑Südafrika – OECD‑konformer Informationsaustausch
abgestimmt am
19.10.2011
Zusammenfassung
Das 2011 unterzeichnete Protokoll ergänzt das 1996 geschlossene Doppelbesteuerungsabkommen zwischen Österreich und Südafrika. Es passt den Informationsaustausch über Steuern an den OECD‑Standard an, legt das Inkrafttreten fest und definiert den Anwendungszeitraum.
einfache MehrheitXXIV19.10.2011
Andere
Steuerwesen
internationales Abkommen
Schwerpunkte
Der Informationsaustausch wird auf den OECD‑Standard ausgedehnt: Behörden beider Länder tauschen steuerrelevante Daten aus, die für die Anwendung des Abkommens nötig sind.
Alle erhaltenen Informationen bleiben vertraulich und dürfen nur von Behörden, Gerichten oder Verwaltungsstellen genutzt werden, die mit der Besteuerung, Vollstreckung oder Rechtsmittelverfahren zu tun haben.
Der Austausch darf keine Geschäfts‑, Industrie‑ oder Berufsgeheimnisse offenbaren und muss mit der öffentlichen Ordnung (Ordre public) vereinbar sein.
Auf Anfrage muss das ersuchende Land alle zumutbaren Anstrengungen unternehmen, die Informationen zu beschaffen, selbst wenn es sie für eigene Steuerzwecke nicht benötigt.
Diese Rohdaten werden von dem Open-Data Angebot des Österreichischen Parlaments bereitgestellt und sind nach CC-BY 4.0 lizenziert. Der zugehörige Eintrag auf der Parlamentsseite ist bei der Somes-Detailseite im Titel verlinkt.