Ausbau der Kinderbetreuung für Unter‑Drei‑Jährige (Art. 15a B‑VG)
abgestimmt am
19.10.2011
Zusammenfassung
Die Vereinbarung nach Art. 15a B‑VG verpflichtet die Länder, bis 2014 zusätzliche Kinderbetreuungsplätze für Unter‑Drei‑Jährige zu schaffen. Der Bund unterstützt mit einem Zweckzuschuss von insgesamt 55 Mio. € und legt fest, wie die Mittel abzurechnen sind.
einfache MehrheitXXIV19.10.2011
Andere
Familie
Föderalismus
Schwerpunkte
Der Bund unterstützt die Länder finanziell beim Ausbau von Kinderbetreuungsplätzen für Unter‑Drei‑Jährige.
Der Bundeszuschuss beträgt 10 Mio. € im Jahr 2011 und je 15 Mio. € in den Jahren 2012‑2014, verteilt nach dem Anteil der Unter‑Drei‑Jährigen pro Land.
Die Länder können bis zu 50 % des Bundeszuschusses für Tages‑Mütter‑/‑Väter‑Angebote und deren Ausbildung einsetzen.
Die Abrechnung erfolgt jährlich über die Kindertagesheimstatistik; Nachweise müssen bis zum 30. Juni jedes Jahres eingereicht werden.
Diese Rohdaten werden von dem Open-Data Angebot des Österreichischen Parlaments bereitgestellt und sind nach CC-BY 4.0 lizenziert. Der zugehörige Eintrag auf der Parlamentsseite ist bei der Somes-Detailseite im Titel verlinkt.