Das Abkommen regelt die gegenseitige Anerkennung von Versicherungszeiten im Bereich der Pensionsversicherung zwischen Österreich und Moldau, garantiert Gleichbehandlung beider Staatsangehöriger und legt das Territorialitätsprinzip für die Versicherungspflicht fest.
einfache MehrheitXXIV20.10.2011
Andere
soziale Sicherheit
internationales Abkommen
Schwerpunkte
Der Geltungsbereich des Abkommens beschränkt sich ausschließlich auf die Pensionsversicherung; andere Sozialversicherungsbereiche bleiben unberührt.
Staatsangehörige beider Länder erhalten die gleiche Behandlung wie einheimische Versicherten (Gleichbehandlungsgrundsatz).
Versicherungszeiten, die in einem Staat erworben wurden, werden bei der Leistungsberechnung im anderen Staat vollständig angerechnet.
Bei Entsendungen gilt das Recht des Herkunftsstaates für bis zu 24 Kalendermonate, danach wird das Recht des Einsatzlandes angewendet.
Diese Rohdaten werden von dem Open-Data Angebot des Österreichischen Parlaments bereitgestellt und sind nach CC-BY 4.0 lizenziert. Der zugehörige Eintrag auf der Parlamentsseite ist bei der Somes-Detailseite im Titel verlinkt.