Bilaterales Abkommen zur wissenschaftlich‑technischen Zusammenarbeit Österreich‑Russland
abgestimmt am
18.01.2012
Zusammenfassung
Das Abkommen regelt die wissenschaftlich‑technische Zusammenarbeit zwischen Österreich und Russland, legt Formen der Kooperation fest, schafft eine gemischte Kommission und definiert den Umgang mit geistigem Eigentum sowie die Finanzierung von Mobilitätskosten.
einfache MehrheitXXIV18.01.2012
Andere
Wissenschaften
internationales Abkommen
Forschung und geistiges Eigentum
Schwerpunkte
Das Abkommen schafft einen rechtlichen Rahmen für die wissenschaftlich‑technische Zusammenarbeit zwischen Österreich und Russland.
Eine gemischte Kommission wird eingerichtet, um Prioritäten zu setzen, Programme zu entwickeln und die Zusammenarbeit zu überwachen.
Gemeinsame Aktivitäten umfassen gemeinsame Forschungsprojekte, Austausch von Personal, Geräten und wissenschaftlichen Informationen sowie die Organisation von Konferenzen.
Die Kosten für Mobilitätsmaßnahmen (Reise‑ und Aufenthaltskosten) werden von der entsendenden Seite getragen, sofern nicht anders vereinbart.
Diese Rohdaten werden von dem Open-Data Angebot des Österreichischen Parlaments bereitgestellt und sind nach CC-BY 4.0 lizenziert. Der zugehörige Eintrag auf der Parlamentsseite ist bei der Somes-Detailseite im Titel verlinkt.