Das Doppelbesteuerungsabkommen zwischen Österreich und Tadschikistan verhindert die doppelte Besteuerung von Einkommen und Kapital, definiert steuerliche Begriffe wie „permanent establishment“ und legt Quellensteuersätze für Dividenden, Zinsen und Lizenzgebühren fest.
einfache MehrheitXXIV19.10.2011
Andere
Steuerwesen
internationales Abkommen
Schwerpunkte
Das Abkommen gilt für alle Personen, die in einem der beiden Vertragsstaaten ansässig sind.
Es umfasst die Einkommen‑, Körperschaft‑, Grund‑ und weitere ähnliche Steuern, die von den jeweiligen Staaten erhoben werden.
Eine „permanent establishment“ ist ein fester Geschäftsstandort, über den ein Unternehmen seine Tätigkeit ganz oder teilweise ausübt.
Gewinne eines Unternehmens werden nur im Staat besteuert, in dem das Unternehmen ansässig ist, es sei denn, es betreibt dort eine permanente Niederlassung.
Diese Rohdaten werden von dem Open-Data Angebot des Österreichischen Parlaments bereitgestellt und sind nach CC-BY 4.0 lizenziert. Der zugehörige Eintrag auf der Parlamentsseite ist bei der Somes-Detailseite im Titel verlinkt.