Der Gesetzentwurf macht die befristeten Erleichterungen zur Bildungskarenz dauerhaft, sodass Beschäftigte nach sechs Monaten im Job bereits eine zweimonatige Karenz für Weiterbildung nehmen können. Die Änderungen betreffen das Arbeitsvertragsrechts‑Anpassungsgesetz und das Landarbeitsgesetz und kosten den Staat etwa 2,5 Mio. € jährlich.
einfache MehrheitXXIV06.12.2011
Gesetz
Arbeitsrecht
Schwerpunkte
In Kraft ab 01.01.2012
Die Befristung der Erleichterungen für die Bildungskarenz wird aufgehoben, sodass die Regelungen dauerhaft gelten.
Der letzte Satz von § 285 Abs. 38 im Landarbeitsgesetz wird gestrichen, weil er nur die Übergangsregelung bis 2011 betraf.
Ein neuer Absatz (48) wird eingefügt, der die Länder verpflichtet, die Ausführungsgesetze zu § 285 Abs. 38 innerhalb von sechs Monaten nach Kundmachung zu erlassen.
Durch die dauerhafte Regelung können Arbeitnehmer bereits nach sechs Monaten Beschäftigung eine zweimonatige Bildungskarenz beantragen.
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