Chemikaliengesetz-Novelle 2011 – Schutz von Gesundheit, Umwelt und Verbrauchern
abgestimmt am
18.01.2012
Zusammenfassung
Das Bundesgesetz 2011 überarbeitet das Chemikaliengesetz 1996: Es definiert neue Begriffe, legt Zuständigkeiten fest, regelt Klassifizierung, Kennzeichnung und Verpackung nach EU‑Verordnungen, führt ein zentrales Register ein und stärkt Durchsetzungsbefugnisse mit hohen Bußgeldern.
einfache MehrheitXXIV18.01.2012
Gesetz
Umwelt
Schwerpunkte
Das Gesetz definiert neue Begriffe: „Stoffe“, „Gemische“, „Erzeugnisse“ und das zentrale Handlungsfeld „Inverkehrbringen“.
Der Bundesminister für Land‑ und Forstwirtschaft, Umwelt und Wasserwirtschaft wird als zuständige Behörde für REACH‑V, CLP‑V und PIC‑V festgelegt.
Hersteller, Importeure und nachgeschaltete Anwender müssen Stoffe und Gemische nach den Gefahrenklassen der CLP‑V klassifizieren, kennzeichnen und verpacken; Übergangsfrist bis 1. Dezember 2010 (Stoffe) bzw. 1. Juni 2015 (Gemische).
Ein zentrales Register‑ und Informationsstelle wird eingerichtet; Daten werden an die Vergiftungsinformationszentrale und über RAPEX an andere EU‑Staaten weitergeleitet.
Diese Rohdaten werden von dem Open-Data Angebot des Österreichischen Parlaments bereitgestellt und sind nach CC-BY 4.0 lizenziert. Der zugehörige Eintrag auf der Parlamentsseite ist bei der Somes-Detailseite im Titel verlinkt.