Das Abkommen zwischen Österreich und Guatemala regelt die Förderung, den Schutz und die Behandlung von Investitionen beider Länder. Es garantiert faire Behandlung, legt Entschädigungs‑ und Transferregeln fest und bietet ein Schlichtungs‑ und Schiedsverfahren für Streitigkeiten.
einfache MehrheitXXIV07.12.2011
Andere
Wirtschaft
internationales Abkommen
Schwerpunkte
Das Abkommen definiert klar, wer als Investor und welche Vermögenswerte als Investition gelten.
Beide Vertragsparteien verpflichten sich, Investitionen fair, gleichwertig und sicher zu behandeln.
Enteignungen dürfen nur aus öffentlichem Interesse, nicht‑diskriminierend, nach rechtmäßigem Verfahren und gegen sofortige, marktgerechte Entschädigung erfolgen.
Alle Zahlungen im Zusammenhang mit Investitionen (Kapital, Erträge, Kredite, Entschädigungen) müssen ohne Verzögerung in frei konvertierbarer Währung transferiert werden können.
Diese Rohdaten werden von dem Open-Data Angebot des Österreichischen Parlaments bereitgestellt und sind nach CC-BY 4.0 lizenziert. Der zugehörige Eintrag auf der Parlamentsseite ist bei der Somes-Detailseite im Titel verlinkt.