Das bilaterale Abkommen regelt die gegenseitige Amtshilfe der Zollverwaltungen von Österreich und Israel, um Zollverstöße – besonders im Drogen‑ und Tabakbereich – zu verhindern, aufzudecken und zu verfolgen.
einfache MehrheitXXIV16.06.2009
Andere
Zolltarifpolitik
internationales Abkommen
Schwerpunkte
Die Zollverwaltungen beider Länder tauschen Informationen aus, um die Einhaltung der jeweiligen Zollvorschriften zu prüfen und Verstöße aufzudecken.
Bei Verdacht auf Zollzuwiderhandlungen können beide Seiten Überwachungsmaßnahmen zu Transportmitteln, Waren, Personen und Lagerorten durchführen.
Spontane Amtshilfe ist möglich, wenn wichtige wirtschaftliche oder gesundheitliche Interessen gefährdet sind – ohne vorheriges Ersuchen.
Kontrollierte Lieferungen dürfen im Einzelfall durchgeführt werden, um illegale Drogen‑ oder Vorläuferstofflieferungen zu verfolgen.
Diese Rohdaten werden von dem Open-Data Angebot des Österreichischen Parlaments bereitgestellt und sind nach CC-BY 4.0 lizenziert. Der zugehörige Eintrag auf der Parlamentsseite ist bei der Somes-Detailseite im Titel verlinkt.