Novelle des LFBAG: neue Regelungen für Lehrzeit, Vertrauensrat und internationale Ausbildung
abgestimmt am
06.12.2011
Zusammenfassung
Der Gesetzentwurf ändert das Land‑ und forstwirtschaftliche Berufsausbildungsgesetz, führt neue Regelungen für verkürzte Arbeitszeiten bei gesundheitlichen Einschränkungen, schafft einen Vertrauensrat für Auszubildende und ermöglicht die Anrechnung internationaler Ausbildungszeiten.
einfache MehrheitXXIV06.12.2011
Gesetz
Arbeitsrecht
Schwerpunkte
Der Begriff „ländliche Hauswirtschaft“ wird zu „ländliches Betriebs‑ und Haushaltsmanagement“ geändert, um die moderne Praxis besser abzubilden.
Lehrlinge können die reguläre Lehrzeit um bis zu 18 Monate verlängern, wenn sie gleichzeitig eine weitere Ausbildung (z. B. Matura) absolvieren.
Bei gesundheitlichen Gründen können Lehrlinge und Auszubildende eine Reduktion ihrer täglichen bzw. wöchentlichen Normalarbeitszeit beantragen; die jeweilige Ausbildungsdauer wird dann entsprechend verlängert.
Ein Lehrvertrag bzw. Ausbildungsvertrag darf nur genehmigt werden, wenn die Voraussetzungen des § 11c Abs. 1 erfüllt sind und eine verbindliche Erklärung des AMS, Bundessozialamtes oder einer Gebietskörperschaft vorliegt.
Diese Rohdaten werden von dem Open-Data Angebot des Österreichischen Parlaments bereitgestellt und sind nach CC-BY 4.0 lizenziert. Der zugehörige Eintrag auf der Parlamentsseite ist bei der Somes-Detailseite im Titel verlinkt.