Gesetz zur Finanzierung internationaler Entwicklungsinstitutionen (IFI‑Beitragsgesetz 2008)
abgestimmt am
26.02.2009
Zusammenfassung
Das IFI‑Beitragsgesetz 2008 regelt Österreichs finanzielle Beteiligungen an internationalen Entwicklungsinstitutionen (IDA, AfEF, AsEF) und an Schuldenerlass‑Programmen (MDRI, HIPC). Es legt feste Beitragshöhen in Euro bzw. Sonderziehungsrechten fest, die über Bundesschatzscheine und Barzahlungen in den Jahren 2008‑2020 geleistet werden.
einfache MehrheitXXIV26.02.2009
Gesetz
Finanzwesen
Geld- und Kreditwesen
Politik der Zusammenarbeit
Schwerpunkte
Österreich leistet einen Beitrag von 328,9 Mio € zur 15. allgemeinen Wiederauffüllung der Internationalen Entwicklungsorganisation (IDA‑15).
Im Rahmen der MDRI wird für die IDA eine außerordentliche Wiederauffüllung von 13 130 000 SZR (ca. 14,7 Mio €) geleistet, zahlbar in drei Raten von 2017 bis 2019.
Für den Afrikanischen Entwicklungsfonds (AfEF) wird ein Beitrag von 97 Mio € zur 11. allgemeinen Wiederauffüllung (ADF‑XI) geleistet, ausbezahlt in gleichen Raten von 2008 bis 2013.
Eine außerordentliche Wiederauffüllung des AfEF im Rahmen der MDRI in Höhe von 16 902 537,80 SZR (ca. 18,9 Mio €) wird in Raten von 2017‑2020 gezahlt.
Diese Rohdaten werden von dem Open-Data Angebot des Österreichischen Parlaments bereitgestellt und sind nach CC-BY 4.0 lizenziert. Der zugehörige Eintrag auf der Parlamentsseite ist bei der Somes-Detailseite im Titel verlinkt.