Novelle des Gerichtsorganisationsgesetzes zur Effizienz‑ und Transparenzsteigerung
abgestimmt am
06.12.2011
Zusammenfassung
Der Entwurf ändert das Gerichtsorganisationsgesetz: Er führt ein Voranmeldesystem für Gerichtstage, erhöht die Verwaltungsquote der Oberlandesgerichte, richtet Justiz‑Ombudsstellen ein, gibt Richterverbänden Mitwirkungsrechte und regelt Bekanntmachungen sowie den Datenschutz.
einfache MehrheitXXIV06.12.2011
Gesetz
Gerichtswesen
Schwerpunkte
Ein Voranmeldesystem wird eingeführt, sodass Gerichtstage nur abgehalten werden, wenn rechtzeitig Anmeldungen vorliegen.
Die Justizverwaltungsquote der Oberlandesgerichte wird von 0,85 % auf 1 % angehoben, um den gestiegenen Personalbedarf zu decken.
Richterinnen und Richter können bei Fragen zur Geschäftsverteilung Beschwerde einlegen; der Personalsenat gibt Stellungnahmen ab, der Außensenat des Obersten Gerichtshofs entscheidet.
An jedem Oberlandesgericht wird eine Justiz‑Ombudsstelle eingerichtet, die Anfragen und Beschwerden von Bürgerinnen und Bürgern bearbeitet.
BG über die justizielle Zusammenarbeit in Strafsachen mit den Mitgliedstaaten der Europäischen Union, Auslieferungs- u. Rechtshilfegesetz u.a.Ges. (EU-JZG-ÄndG 2011)
BG über die justizielle Zusammenarbeit in Strafsachen mit den Mitgliedstaaten der Europäischen Union, Auslieferungs- u. Rechtshilfegesetz u.a.Ges. (EU-JZG-ÄndG 2011)
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