Strafgesetznovelle 2011 – Verschärfung von Straftaten gegen Kinder
abgestimmt am
06.12.2011
Zusammenfassung
Das Gesetz stärkt den Kinderschutz, indem es höhere Mindeststrafen für Gewalt gegen Unmündige einführt, neue Straftatbestände wie Grooming und das Betrachten kinderpornografischer Darbietungen schafft und die Möglichkeit erweitert, bestimmte schwere Straftaten im Ausland zu verfolgen.
einfache MehrheitXXIV06.12.2011
Gesetz
Strafrecht
junger Mensch
Schwerpunkte
Ein neuer Erschwerungsgrund wird eingeführt: Wenn ein Volljähriger Gewalt oder gefährliche Drohung gegen eine unmündige Person anwendet, wird die Strafe zusätzlich erschwert.
Für Taten gegen Unmündige, die unter Gewalt oder Drohung begangen wurden, wird eine Mindestfreiheitsstrafe von zwei Monaten bis zu einem Jahr eingeführt; bei höheren Höchststrafen steigen die Mindeststrafen weiter an (bis zu zwei Jahren).
Die extraterritoriale Gerichtsbarkeit wird erweitert: Straftaten wie Menschenhandel, Genitalverstümmelungen, schwere Nötigung und ähnliche Delikte können auch dann verfolgt werden, wenn der Täter oder das Opfer österreichische Staatsbürger sind oder gewöhnlich in Österreich leben.
Ein neuer Straftatbestand kriminalisiert das Anbahnen von Sexualkontakten zu Unmündigen (Grooming). Wer einem Kind ein Treffen vorschlägt oder vereinbart und dafür Vorbereitungen trifft, wird mit bis zu zwei Jahren Freiheitsstrafe bestraft; bei freiwilliger Aufgabe vor Kenntnis der Behörden entfällt die Strafe.
Diese Rohdaten werden von dem Open-Data Angebot des Österreichischen Parlaments bereitgestellt und sind nach CC-BY 4.0 lizenziert. Der zugehörige Eintrag auf der Parlamentsseite ist bei der Somes-Detailseite im Titel verlinkt.