Das Gesetz passt zahlreiche Finanzgesetze an EU‑Richtlinien an, führt neue Eigenkapital‑ und Risikobestimmungen ein, schafft Aufsichtsgremien wie den Vergütungsausschuss und stärkt die grenzüberschreitende Zusammenarbeit mit EBA, ESMA und EIOPA. Alle Änderungen gelten ab 31 Dezember 2011.
einfache MehrheitXXIV07.12.2011
Gesetz
Finanzwesen
Europäische Union
Geld- und Kreditwesen
Schwerpunkte
Das Gesetz setzt die EU‑Richtlinien (z. B. 2010/78/EU, 2006/48/EG) in nationales Recht um und harmonisiert Eigenkapital‑ und Risikobestimmungen für Banken, Versicherungen und Wertpapierfirmen.
Ein neuer Vergütungsausschuss wird für Institute mit einer Bilanzsumme über 1 Mrd. € eingeführt; er überwacht Vergütungs‑ und Anreizsysteme, um riskante Praktiken zu begrenzen.
Die Eigenkapitalvorschriften werden erweitert: Banken müssen nun zusätzliches Eigenkapital für Wiederverbriefungen (§ 61a, § 65a) und große Risiko‑Positionen vorhalten.
Aufsichtskollegien werden eingerichtet, um gemeinsam mit anderen EU‑Aufsichtsbehörden (EBA, ESMA, EIOPA) Informationen auszutauschen und Prüfungsprogramme zu koordinieren.
Diese Rohdaten werden von dem Open-Data Angebot des Österreichischen Parlaments bereitgestellt und sind nach CC-BY 4.0 lizenziert. Der zugehörige Eintrag auf der Parlamentsseite ist bei der Somes-Detailseite im Titel verlinkt.