Bundesvergabegesetz für Verteidigung und Sicherheit
abgestimmt am
07.12.2011
Zusammenfassung
Dieses Gesetz regelt die Vergabe von Aufträgen im Verteidigungs- und Sicherheitsbereich sowie Änderungen am allgemeinen Bundesvergabegesetz.
einfache MehrheitXXIV07.12.2011
Gesetz
Verteidigung
öffentlicher Dienst
öffentliche Verwaltung
Schwerpunkte
Einführung eines speziellen Regelwerks für die Beschaffung im Verteidigungs- und Sicherheitssektor.
Festlegung von Schwellenwerten: Liefer- und Dienstleistungsaufträge ab 387.000 Euro sowie Bauaufträge ab 4.845.000 Euro gelten als Oberschwellenaufträge.
Definition verschiedener Vergabemethoden wie Verhandlungsverfahren, Direktvergabe oder elektronische Auktionen.
Strikte Ausschlussgründe für Unternehmen, etwa bei Verurteilungen wegen Bestechung, Betrug oder Geldwäsche.
Diese Rohdaten werden von dem Open-Data Angebot des Österreichischen Parlaments bereitgestellt und sind nach CC-BY 4.0 lizenziert. Der zugehörige Eintrag auf der Parlamentsseite ist bei der Somes-Detailseite im Titel verlinkt.