Dienstrechts‑Novelle 2011/12 – umfassende Reform des öffentlichen Dienstes
abgestimmt am
07.12.2011
Zusammenfassung
Die Novelle 2011/12 modernisiert das Dienstrecht, führt einen einheitlichen Kinderzuschuss ein, stärkt den Hinweisgeberschutz, regelt Teil‑zeit‑Entgelte und erweitert Transparenz‑ sowie Ruhestandsregelungen im öffentlichen Dienst.
einfache MehrheitXXIV07.12.2011
Gesetz
öffentlicher Dienst
öffentliche Verwaltung
Schwerpunkte
Erweiterte Zugangsvoraussetzungen: Beamte und Vertragsbedienstete müssen österreichische Staatsbürgerschaft oder uneingeschränkten Zugang zum Arbeitsmarkt besitzen.
Ein neuer § 14 regelt die Versetzung in den Ruhestand bei dauernder Dienstunfähigkeit und legt ein Verfahren für vorübergehende Arbeitsplatzzuweisungen fest.
Die bisherige Kinderzulage wird in einen einheitlichen Kinderzuschuss umbenannt und die Berechnung vereinheitlicht.
Ein neues Vertretungs‑Abgeltungs‑System sichert faire Vergütung für stellvertretende Vorgesetzte.
Diese Rohdaten werden von dem Open-Data Angebot des Österreichischen Parlaments bereitgestellt und sind nach CC-BY 4.0 lizenziert. Der zugehörige Eintrag auf der Parlamentsseite ist bei der Somes-Detailseite im Titel verlinkt.