Bundeshaftungsobergrenzengesetz – Haftungslimit für den Bund (2012‑2014)
abgestimmt am
07.12.2011
Zusammenfassung
Das Gesetz legt für 2012‑2014 eine Gesamt‑Haftungsobergrenze von 193,1 Mrd. Euro fest und definiert ein separates Limit von 100 Mio. Euro für außerbudgetäre Bundes‑Einheiten. Es führt Melde‑ und Berichtspflichten sowie Strafbestimmungen bei Verstößen ein.
einfache MehrheitXXIV07.12.2011
Gesetz
Finanzwesen
Geld- und Kreditwesen
Schwerpunkte
Das Gesetz legt für 2012‑2014 eine Gesamt‑Haftungsobergrenze von 193,1 Mrd. Euro fest.
Die Obergrenze setzt sich aus 18 Mrd. Euro für alte Haftungen und 175 Mrd. Euro für neue Haftungen zusammen.
Für außerbudgetäre Bundes‑Einheiten wird ein separates Limit von 100 Mio. Euro eingeführt.
Betroffene Einheiten müssen jährlich bis 31. März den Stand ihrer Haftungen melden, bis 30. November eine Vorschau für das Folgejahr geben und jede Überschreitung von 10 % (mindestens 1 Mio. Euro) unverzüglich melden.
Diese Rohdaten werden von dem Open-Data Angebot des Österreichischen Parlaments bereitgestellt und sind nach CC-BY 4.0 lizenziert. Der zugehörige Eintrag auf der Parlamentsseite ist bei der Somes-Detailseite im Titel verlinkt.