Neues‑Psychoaktive‑Substanzen‑Gesetz (NPSG) – Verbot und Strafmaßnahmen
abgestimmt am
06.12.2011
Zusammenfassung
Das NPSG verbietet das Inverkehrbringen neuer psychoaktiver Substanzen, die nicht unter das Arznei‑ oder Suchtmittelgesetz fallen, und schafft neue Straftatbestände sowie Einziehungsbefugnisse für Behörden.
einfache MehrheitXXIV06.12.2011
Gesetz
Gesundheit
Schwerpunkte
Der Gesetzgeber schafft neue Straftatbestände, die das Inverkehrbringen von neuen psychoaktiven Substanzen unter Strafe stellen.
Substanzen können auch dann eingezogen werden, wenn kein Täter ermittelt werden kann, solange kein rechtmäßiger Verwendungszweck nachgewiesen wird.
Sicherheitsbehörden müssen Verdachtsfälle dem Bundesamt für Sicherheit im Gesundheitswesen melden, um mögliche Arzneimittel‑ oder arzneiwareneinfuhrrechtliche Verstöße zu prüfen.
Zollbehörden dürfen bei Hinweis auf missbräuchliche Einfuhr von NPS vorläufige Sicherstellungen durchführen und müssen diese unverzüglich der Staatsanwaltschaft melden.
Diese Rohdaten werden von dem Open-Data Angebot des Österreichischen Parlaments bereitgestellt und sind nach CC-BY 4.0 lizenziert. Der zugehörige Eintrag auf der Parlamentsseite ist bei der Somes-Detailseite im Titel verlinkt.