Flexibilisierung und Qualitäts‑Reporting im Krankenanstaltenrecht
abgestimmt am
06.12.2011
Zusammenfassung
Das Gesetz führt neue, flexiblere Krankenhaus‑Organisationsformen ein und definiert Basis‑Versorgungs‑Krankenhäuser für ländliche Regionen. Zudem werden Qualitäts‑ und Transparenzpflichten für Träger und das Bundesministerium festgeschrieben.
einfache MehrheitXXIV06.12.2011
Gesetz
Gesundheit
Schwerpunkte
Einführung von Standard‑Krankenanstalten der Basisversorgung, die bei weniger als 50 000 Einwohnern und schneller Erreichbarkeit Grundversorgungsleistungen erbringen müssen.
Einführung neuer fachrichtungsbezogener Organisationsformen: Departments, Fachschwerpunkte sowie dislozierte Wochen‑ und Tageskliniken, die bei Unterauslastung von Abteilungen eingesetzt werden können.
Krankenanstaltenträger müssen an einer regelmäßigen, österreichweiten Qualitätsberichterstattung teilnehmen und nicht‑personenbezogene Daten dem Bundesministerium bereitstellen.
Der zuständige Bundesminister muss den aktuellen ÖSG, das Finanzierungsmodell und die Dokumentationsgrundlagen auf der Ministerial‑Homepage veröffentlichen.
Diese Rohdaten werden von dem Open-Data Angebot des Österreichischen Parlaments bereitgestellt und sind nach CC-BY 4.0 lizenziert. Der zugehörige Eintrag auf der Parlamentsseite ist bei der Somes-Detailseite im Titel verlinkt.