Kinderbetreuungsgeld: Anhebung der Zuverdienstgrenze, 30 %‑Zuschlag und neue Sanktionen
abgestimmt am
07.12.2011
Zusammenfassung
Der Gesetzentwurf erhöht die zulässige Zuverdienstgrenze beim Kinderbetreuungsgeld, führt einen 30 %‑Zuschlag für bestimmte Einkünfte ein, vereinfacht die Monatsqualifikationsregel und stärkt die Steuer‑ sowie Pfändungsbefreiung des Kinderbetreuungsgeldes.
einfache MehrheitXXIV07.12.2011
Gesetz
Familie
Schwerpunkte
Die Zuverdienstgrenze wird von 5 800 € auf 6 100 € erhöht, damit Eltern geringfügig arbeiten können, ohne den Anspruch zu verlieren.
Ein pauschaler Aufschlag von 30 % wird auf Einkünfte aus sozialversicherungspflichtigen Tätigkeiten angewendet, um die Berechnung des zulässigen Zuverdienstes zu vereinfachen.
Die Monatsqualifikationsregel wird von „mehr als die Hälfte des Kalendermonats“ auf „mehr als 23 Tage“ geändert, damit die Berechnung einfacher und transparenter wird.
Das Kinderbetreuungsgeld wird steuerfrei gestellt und ist von Pfändungen ausgenommen, sodass es nicht als Einkommen für Unterhaltsansprüche zählt.
Diese Rohdaten werden von dem Open-Data Angebot des Österreichischen Parlaments bereitgestellt und sind nach CC-BY 4.0 lizenziert. Der zugehörige Eintrag auf der Parlamentsseite ist bei der Somes-Detailseite im Titel verlinkt.