Erhöhung der Haftungs- und Versicherungssummen im Verkehrs‑ und Gefahrgutbereich
abgestimmt am
06.12.2011
Zusammenfassung
Der Entwurf passt die Mindestdeckungssummen der Kraftfahrzeug‑Haftpflichtversicherung und die Haftungshöchstbeträge in mehreren verwandten Haftpflichtgesetzen an die höheren EU‑Mindestwerte an.
einfache MehrheitXXIV06.12.2011
Gesetz
Versicherungswesen
Schwerpunkte
Die Pauschalversicherungssumme im KHVG wird für Omnibusse, Lastkraftwagen und Anhänger erhöht (z. B. von 12 Mio € auf 14 Mio €).
Im Eisenbahn‑ und Kraftfahrzeughaftpflichtgesetz werden die Haftungshöchstbeträge für Personen- und Sachschäden um ca. 12 % angehoben (z. B. von 1 600 000 € auf 1 920 000 €).
Im Gaswirtschaftsgesetz 2011 werden die gleichen Erhöhungen wie im EKHG übernommen, u. a. die Personenschadens‑Kapitalsumme von 1 600 000 € auf 1 920 000 €.
Im Reichshaftpflichtgesetz wird die Jahresrente für Haftungen von 100 000 € auf 120 000 € erhöht.
Diese Rohdaten werden von dem Open-Data Angebot des Österreichischen Parlaments bereitgestellt und sind nach CC-BY 4.0 lizenziert. Der zugehörige Eintrag auf der Parlamentsseite ist bei der Somes-Detailseite im Titel verlinkt.