Umstellung von Pauschalbeträgen auf tatsächliche Kostenerstattung im Sozialgerichtsverfahren
abgestimmt am
06.12.2011
Zusammenfassung
Das Gesetz ersetzt den festen Jahrespauschalbetrag, den der Sozialversicherungshauptverband an das Justizministerium zahlt, durch ein zweistufiges Zahlungssystem, das die tatsächlichen Kosten des Vorjahres berücksichtigt.
einfache MehrheitXXIV06.12.2011
Gesetz
Arbeitsrecht
Schwerpunkte
Der bisherige Pauschalbetrag wird durch ein zweistufiges Zahlungssystem ersetzt, bei dem jeweils die Hälfte der Vorjahreszahlung am 1. April und am 1. Oktober geleistet wird; dabei wird die Differenz zur tatsächlichen Kostenhöhe des Vorjahres berücksichtigt.
Eine Übergangsbestimmung wird eingefügt, die das neue Zahlungssystem ab dem 1. Jänner 2012 in Kraft setzt und für das Jahr 2012 noch den alten Pauschalbetrag vorsieht; die erste Zahlung nach dem neuen Modell beträgt 26,5 Millionen Euro (am 1. April 2013).
Ziel der Änderung ist, dass die Kosten, die bei Sozialgerichtsverfahren anfallen (Zeugen, Sachverständige, Laienrichter usw.), künftig exakt nach dem tatsächlichen Aufwand erstattet werden, weil die Pauschalbeträge in den letzten Jahren nicht mehr ausreichten.
BG über die justizielle Zusammenarbeit in Strafsachen mit den Mitgliedstaaten der Europäischen Union, Auslieferungs- u. Rechtshilfegesetz u.a.Ges. (EU-JZG-ÄndG 2011)
BG über die justizielle Zusammenarbeit in Strafsachen mit den Mitgliedstaaten der Europäischen Union, Auslieferungs- u. Rechtshilfegesetz u.a.Ges. (EU-JZG-ÄndG 2011)
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