Erweiterung des Bäderhygienegesetzes – neue Genehmigungs‑ und Hygienevorgaben
abgestimmt am
16.06.2009
Zusammenfassung
Das Bäderhygienegesetz wird erweitert: Warmsprudelwannen und Badegewässer werden in den Geltungsbereich aufgenommen, für zahlreiche Einrichtungen wird eine Betriebsbewilligung verlangt und umfangreiche Hygiene‑ sowie Meldepflichten eingeführt.
einfache MehrheitXXIV16.06.2009
Gesetz
Gesundheit
Schwerpunkte
Der Geltungsbereich des Bäderhygienegesetzes wird um Badegewässer erweitert.
Für Hallenbäder, künstliche Freibäder, Warmsprudelbäder, Warmsprudelwannen, Saunaanlagen, Warmluft‑ und Dampfbäder sowie Kleinbadeteiche ist eine Betriebsbewilligung erforderlich.
Betreiber müssen jährlich ein wasserhygienisches Gutachten einreichen und Aufzeichnungen über Hygienemaßnahmen mindestens drei Jahre aufbewahren.
Die Bezirksverwaltungsbehörde darf Kontrollen durchführen, Proben nehmen und bei Gesundheitsgefahren ein Badeverbot aussprechen.
Diese Rohdaten werden von dem Open-Data Angebot des Österreichischen Parlaments bereitgestellt und sind nach CC-BY 4.0 lizenziert. Der zugehörige Eintrag auf der Parlamentsseite ist bei der Somes-Detailseite im Titel verlinkt.