Pflichtzusammenlegung von Gasnetzen (Netzebenen 2 & 3) ab 1. Juli 2009
abgestimmt am
21.04.2009
Zusammenfassung
Der Nationalrat ändert das Gaswirtschaftsgesetz, indem er die Möglichkeit zur freiwilligen Zusammenfassung von Netzen im selben Bundesland für Netzebenen 2 und 3 entfernt und diese verpflichtend macht, um das Gesetz verfassungskonform zu gestalten.
einfache MehrheitXXIV21.04.2009
Gesetz
Energie
Schwerpunkte
Die bisherige Formulierung enthielt ein Ermessensrecht („können“), das vom Verfassungsgerichtshof als verfassungswidrig erklärt wurde.
Durch das Entfernen von „können“ wird die Zusammenfassung von Netzen unterschiedlicher Betreiber im selben Bundesland für Netzebenen 2 und 3 verpflichtend.
Die Regelung tritt am 1. Juli 2009 in Kraft und hat laut Vorlage keine Auswirkungen auf den Bundeshaushalt, die Beschäftigung oder die Umwelt.
Die Maßnahme soll die Kosten für Endkunden senken, indem Investitions‑ und Betriebskosten über einen größeren Kundenstamm verteilt werden.
Diese Rohdaten werden von dem Open-Data Angebot des Österreichischen Parlaments bereitgestellt und sind nach CC-BY 4.0 lizenziert. Der zugehörige Eintrag auf der Parlamentsseite ist bei der Somes-Detailseite im Titel verlinkt.