Grenzverlegung an der Thaya – Staatsvertrag Österreich‑Tschechien
abgestimmt am
19.04.2012
Zusammenfassung
Der Vertrag verlegt die österreichisch‑tschechische Grenze entlang des Thayadamms, überträgt Landflächen zwischen den Staaten und bleibt unbefristet, ohne zusätzliche Kosten für den Bund.
einfache MehrheitXXIV19.04.2012
Andere
Grenze
internationales Abkommen
Schwerpunkte
Der Vertrag verlegt die österreichisch‑tschechische Staatsgrenze entlang des neuen Thayadamms und der regulierten Thaya, um die Grenze klar erkennbar zu machen.
Durch den Vertrag gehen rund 240 000 m² Land von Tschechien nach Österreich und dieselbe Fläche umgekehrt; das Eigentum an den betroffenen Flächen geht ohne Entschädigung an den Bund bzw. die tschechische Republik über.
Der Vertrag ist unbefristet und kann, abgesehen von Änderungen in Artikel 5, nicht gekündigt werden; er tritt in Kraft, sobald die Ratifikationsurkunden ausgetauscht wurden.
Die Erstellung der neuen Grenzdokumente wurde vom Bundesamt für Eich‑ und Vermessungswesen übernommen, wodurch keine zusätzlichen Verwaltungskosten entstehen.
Vertrag zwischen der Republik Österreich und der Tschechischen Republik über Änderungen des Verlaufes der gemeinsamen Staatsgrenze in den Grenzabschnitten X und XI
Diese Rohdaten werden von dem Open-Data Angebot des Österreichischen Parlaments bereitgestellt und sind nach CC-BY 4.0 lizenziert. Der zugehörige Eintrag auf der Parlamentsseite ist bei der Somes-Detailseite im Titel verlinkt.