Anpassung des Doppelbesteuerungsabkommens – Informationsaustausch nach OECD‑Standard
abgestimmt am
29.02.2012
Zusammenfassung
Das Protokoll von 2011 ändert das Doppelbesteuerungsabkommen zwischen Österreich und Slowenien, indem es den Informationsaustausch nach Artikel 27 an den OECD‑Standard anpasst und klare Regeln für Vertraulichkeit und Anfragerichtlinien festlegt.
einfache MehrheitXXIV29.02.2012
Andere
Steuerwesen
internationales Abkommen
Schwerpunkte
Der Informationsaustausch wird nur dann durchgeführt, wenn die Daten voraussichtlich für die Anwendung oder Durchsetzung der jeweiligen nationalen Steuergesetze relevant sind.
Alle erhaltenen Informationen gelten als geheim und dürfen nur von Behörden, Gerichten oder anderen befugten Stellen genutzt werden.
Ein Staat darf keine Informationen verlangen, die nicht nach seinem nationalen Recht beschaffbar sind oder Geschäfts‑ bzw. Berufsgeheimnisse verletzen würden.
Auch wenn ein Staat die angeforderten Daten für eigene Zwecke nicht benötigt, muss er dennoch versuchen, sie zu beschaffen, solange keine der in Absatz 3 genannten Ausnahmen greift.
Diese Rohdaten werden von dem Open-Data Angebot des Österreichischen Parlaments bereitgestellt und sind nach CC-BY 4.0 lizenziert. Der zugehörige Eintrag auf der Parlamentsseite ist bei der Somes-Detailseite im Titel verlinkt.