Änderungen im Bundestheaterorganisationsgesetz (Namensänderung, Aufsichtsratsbefugnisse, Publikumsgespräche)
abgestimmt am
29.03.2012
Zusammenfassung
Der Gesetzentwurf ändert das Bundestheaterorganisationsgesetz: Namensänderung der Theaterservice GmbH, gendergerechte Formulierungen, Klarstellung des Dirimierungsrechts, Reduktion der Aufsichtsräte, erweiterte Zustimmungs‑ und Genehmigungspflichten für bestimmte Geschäfte und Abschaffung des Publikumsforums bei Beibehaltung von Publikumsgesprächen.
einfache MehrheitXXIV29.03.2012
Gesetz
Darstellende Künste
Schwerpunkte
Der Firmenname der Theaterservice GmbH wird zu „ART for ART Theaterservice GmbH“ geändert.
In § 3 Abs. 5 wird das Wort „Bundesminister“ durch die geschlechtergerechte Formulierung „Bundesminister/‑Ministerin“ ersetzt.
Das Dirimierungsrecht des künstlerischen Geschäftsführers bleibt bestehen, jedoch muss die Entscheidung dem Aufsichtsrat unverzüglich mitgeteilt werden.
Die Anzahl der Aufsichtsräte bei der Bundestheater‑Holding wird von acht auf sieben reduziert.
Diese Rohdaten werden von dem Open-Data Angebot des Österreichischen Parlaments bereitgestellt und sind nach CC-BY 4.0 lizenziert. Der zugehörige Eintrag auf der Parlamentsseite ist bei der Somes-Detailseite im Titel verlinkt.