Erhöhung der staatlichen Zuwendungen an drei Religionsgemeinschaften ab 2008
abgestimmt am
08.07.2009
Zusammenfassung
Der Gesetzentwurf erhöht ab 2008 die jährlichen staatlichen Zuwendungen an die Evangelische Kirche, die altkatholische Kirche und die israelitische Religionsgesellschaft jeweils um rund 24 % auf 1 113 000 €, 51 000 € bzw. 308 000 €.
einfache MehrheitXXIV08.07.2009
Gesetz
Religion
völkerrechtliche Verantwortlichkeit
Öffentliche Finanzen und Haushaltspolitik
Schwerpunkte
Die jährliche finanzielle Zuwendung an die Evangelische Kirche wird ab dem Jahr 2008 auf 1 113 000 Euro erhöht (etwa +23,95 %).
Die jährliche Leistung an die altkatholische Kirche wird ab 2008 auf 51 000 Euro erhöht (etwa +23,95 %).
Die jährliche Zuwendung an die israelitische Religionsgesellschaft wird ab 2008 auf 308 000 Euro erhöht (etwa +23,95 %).
Für das Jahr 2008 muss die Differenz zu bereits geleisteten Teilbeträgen innerhalb von zwei Monaten nach Inkrafttreten des Gesetzes nachgezahlt werden.
Diese Rohdaten werden von dem Open-Data Angebot des Österreichischen Parlaments bereitgestellt und sind nach CC-BY 4.0 lizenziert. Der zugehörige Eintrag auf der Parlamentsseite ist bei der Somes-Detailseite im Titel verlinkt.