Österreich‑Vietnam‑Abkommen zur Vermeidung der Doppelbesteuerung
abgestimmt am
26.02.2009
Zusammenfassung
Das Doppelbesteuerungsabkommen zwischen Österreich und Vietnam verhindert die doppelte Besteuerung von Einkommen und Vermögen, legt fest, welche Steuern gelten, definiert ansässige Personen und regelt die Besteuerung von Dividenden, Zinsen, Lizenzgebühren und selbständiger Arbeit.
einfache MehrheitXXIV26.02.2009
Andere
Steuerwesen
internationales Abkommen
Schwerpunkte
Das Abkommen gilt für Personen, die in einem oder beiden Vertragsstaaten ansässig sind.
Es umfasst alle Steuern auf Einkommen und Vermögen, insbesondere Einkommensteuer, Körperschaftsteuer, Grundsteuer sowie ähnliche Steuern.
Dividenden dürfen im Quellenstaat besteuert werden, jedoch mit maximalen Steuersätzen von 5 % (bei ≥70 % Beteiligung), 10 % (bei ≥25 %) bzw. 15 % (sonst).
Zinsen dürfen ebenfalls im Quellenstaat besteuert werden, höchstens mit 10 % des Bruttobetrags; bei bestimmten staatlichen Schuldnern gilt ein Grenzwert von 5 %.
Diese Rohdaten werden von dem Open-Data Angebot des Österreichischen Parlaments bereitgestellt und sind nach CC-BY 4.0 lizenziert. Der zugehörige Eintrag auf der Parlamentsseite ist bei der Somes-Detailseite im Titel verlinkt.