Das Gesetz 2009 ändert mehrere Wehr‑ und Militärgesetze, indem es den Minister von ‚Landesverteidigung‘ zu ‚Landesverteidigung und Sport‘ umbenennt, eine Parlamentarische Bundesheerkommission einführt und neue Datenschutz‑ sowie Stellungspflicht‑Regelungen schafft.
2/3 MehrheitXXIV10.07.2009
Gesetz
Verteidigung
Schwerpunkte
Der Titel des Ministeramts wird von ‚Bundesminister für Landesverteidigung‘ zu ‚Bundesminister für Landesverteidigung und Sport‘ geändert, wodurch sportpolitische Aufgaben künftig im selben Ressort liegen.
Eine Parlamentarische Bundesheerkommission wird eingerichtet; sie verfasst bis zum 1. März jährlich einen Bericht und hat das Recht, an Nationalrats‑Ausschusssitzungen teilzunehmen.
Ergänzt wird § 55a, das die Weitergabe von medizinischen und psychologischen Untersuchungsergebnissen nur mit schriftlicher Zustimmung der Betroffenen erlaubt.
Die Stellungspflicht wird erweitert (§ 18a) und regelt, wann Wehrpflichtige zum medizinisch‑psychologischen Verfahren erscheinen müssen; bei Nicht‑Einhaltung erfolgt eine Nachstellung (§ 18b).
Diese Rohdaten werden von dem Open-Data Angebot des Österreichischen Parlaments bereitgestellt und sind nach CC-BY 4.0 lizenziert. Der zugehörige Eintrag auf der Parlamentsseite ist bei der Somes-Detailseite im Titel verlinkt.