Reform der Opferfürsorge: Zentralisierung beim Bundessozialamt
abgestimmt am
29.02.2012
Zusammenfassung
Übertragung der Zuständigkeit für die Opferfürsorge von den Ländern auf das Bundessozialamt zur Verfahrensbeschleunigung.
2/3 MehrheitXXIV29.02.2012
Gesetz
Opferhilfe
Verfassung
Schwerpunkte
Die Zuständigkeit für die Opferfürsorge wird von den Landesregierungen auf das Bundessozialamt übertragen.
Es wird eine neue Rentenkommission beim Bundessolzialamt eingerichtet, die aus acht Mitgliedern besteht und unter anderem Vertreter von Opferverbänden umfasst.
Anträge auf Leistungen wie Sterbegeld oder orthopädische Versorgung sind künftig direkt beim Bundessozialamt einzubringen.
Verfahren, die bereits vor dem 1. April 2012 bei den Landesregierungen anhängig waren, werden nach der alten Rechtslage zu Ende geführt.
Diese Rohdaten werden von dem Open-Data Angebot des Österreichischen Parlaments bereitgestellt und sind nach CC-BY 4.0 lizenziert. Der zugehörige Eintrag auf der Parlamentsseite ist bei der Somes-Detailseite im Titel verlinkt.