Internationales Übereinkommen zum Schutz vor erzwungenem Verschwinden
abgestimmt am
29.03.2012
Zusammenfassung
Die Konvention verbietet erzwungenes Verschwinden, definiert das Vergehen, verpflichtet Staaten zur Strafverfolgung und zum Schutz der Opfer sowie zur internationalen Zusammenarbeit.
einfache MehrheitXXIV29.03.2012
Andere
Menschenrechte
Vereinte Nationen
öffentliche Sicherheit
internationales Abkommen
Schwerpunkte
Die Konvention verbietet strikt jedes erzwungene Verschwinden, unabhängig von Krieg, Notstand oder anderen Ausnahmesituationen.
Sie definiert das Vergehen umfassend und schließt Festnahme, Entführung, Freiheitsentzug und das Verheimlichen des Aufenthaltsortes ein.
Vertragsstaaten müssen das Verbrechen in ihr nationales Strafrecht aufnehmen und die Verantwortlichen – auch Vorgesetzte – strafrechtlich verfolgen.
Opfer erhalten das Recht auf Auskunft, Schutz von Hinweisgebern und Zugang zu wirksamen Rechtsmitteln.
Diese Rohdaten werden von dem Open-Data Angebot des Österreichischen Parlaments bereitgestellt und sind nach CC-BY 4.0 lizenziert. Der zugehörige Eintrag auf der Parlamentsseite ist bei der Somes-Detailseite im Titel verlinkt.