Übereinkommen über Computerkriminalität (Budapester Konvention)
abgestimmt am
29.03.2012
Zusammenfassung
Das Budapester Übereinkommen von 2001 definiert Straftaten im Bereich der Computerkriminalität und schafft einheitliche Rechtsgrundlagen für deren Verfolgung. Es verpflichtet die Unterzeichner, entsprechende Gesetze zu erlassen und internationale Zusammenarbeit bei Ermittlungen zu ermöglichen.
einfache MehrheitXXIV29.03.2012
Andere
Informatik
internationales Abkommen
Information und Informationsverarbeitung
Schwerpunkte
Der unbefugte Zugriff auf ein Computersystem wird als Straftat definiert.
Das illegale Abfangen von nicht‑öffentlichen Datenübertragungen ist strafbar.
Beschädigung, Löschen oder Beeinträchtigung von Daten bzw. von Computersystemen wird strafrechtlich verfolgt.
Herstellung, Verkauf oder Besitz von Geräten, die primär für Cyberkriminalität bestimmt sind, ist strafbar.
Diese Rohdaten werden von dem Open-Data Angebot des Österreichischen Parlaments bereitgestellt und sind nach CC-BY 4.0 lizenziert. Der zugehörige Eintrag auf der Parlamentsseite ist bei der Somes-Detailseite im Titel verlinkt.