Verlängerung der Fördervereinbarung für 24‑Stunden‑Betreuung bis 31.12.2014
abgestimmt am
04.07.2012
Zusammenfassung
Die Vereinbarung zur Förderung der 24‑Stunden‑Betreuung wird bis Ende 2014 verlängert, wobei das Finanzierungsverhältnis von 60 % Bund zu 40 % Länder unverändert bleibt.
einfache MehrheitXXIV04.07.2012
Andere
Gliedstaat
Föderalismus
soziale Sicherheit
Schwerpunkte
Die Geltungsdauer der Vereinbarung über die gemeinsame Förderung der 24‑Stunden‑Betreuung wird bis zum 31. Dezember 2014 verlängert.
Die Vereinbarung tritt rückwirkend zum 1. Jänner 2011 in Kraft, sobald die verfassungsrechtlichen Voraussetzungen erfüllt sind.
Die Finanzierung bleibt unverändert: 60 % der Fördermittel werden vom Bund, 40 % von den Ländern bereitgestellt.
Keine zusätzlichen Verwaltungslasten für Unternehmen entstehen durch die Verlängerung.
Diese Rohdaten werden von dem Open-Data Angebot des Österreichischen Parlaments bereitgestellt und sind nach CC-BY 4.0 lizenziert. Der zugehörige Eintrag auf der Parlamentsseite ist bei der Somes-Detailseite im Titel verlinkt.