Das 1950 in Brüssel geschlossene Abkommen gründet den Rat für die Zusammenarbeit im Zollwesen (heute Weltzollorganisation), dem Österreich seit 1953 angehört. 2007 wurde eine Änderung beschlossen, die Zoll‑ bzw. Wirtschaftsunionen die Mitgliedschaft ermöglicht.
einfache MehrheitXXIV28.03.2012
Andere
Zolltarifpolitik
internationales Abkommen
Schwerpunkte
Der Rat für die Zusammenarbeit auf dem Gebiet des Zollwesens wird als internationale Organisation gegründet.
Der Rat hat umfassende Aufgaben: Analyse von Zollfragen, Erarbeitung von Normen, Ausarbeitung von Entwürfen für neue Konventionen und Vermittlung bei Streitigkeiten.
Jedes Mitglied hat grundsätzlich eine Stimme; Zoll‑ bzw. Wirtschaftsunionen erhalten gesonderte Regelungen, die ihnen mehrere Stimmen je nach Mitgliederzahl ermöglichen.
Die Kosten für Delegationen und den Rat werden von den Mitgliedern getragen; Beiträge richten sich nach dem BIP‑Verhältnis, Österreich zahlt ca. 0,7 % des Gesamtbudgets.
Diese Rohdaten werden von dem Open-Data Angebot des Österreichischen Parlaments bereitgestellt und sind nach CC-BY 4.0 lizenziert. Der zugehörige Eintrag auf der Parlamentsseite ist bei der Somes-Detailseite im Titel verlinkt.